Wer an einem Unfallort als Erster eintrifft, ist häufig unsicher, wie er helfen kann. Viele Menschen empfinden in dieser Situation Überforderung und zögern, obwohl schnelles Handeln und Erste Hilfe entscheidend sind. Welche Maßnahmen sollten Ersthelfer*innen ergreifen, was ist erlaubt und wo endet ihre Verantwortung?
Zunächst ist festzuhalten, dass in Deutschland jeder im Notfall verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten, sofern dies zumutbar ist und die Helfenden sich dabei nicht in Gefahr bringen. Wer trotz Zumutbarkeit nicht hilft, macht sich gemäß § 323c Strafgesetzbuch strafbar. Das Gesetz schützt zudem alle, die helfen; auch Personen, die Ersthelfer*innen behindern, machen sich strafbar.
Zusätzliche Vorschriften regeln, dass Menschen, die Erste Hilfe leisten, nur in Ausnahmefällen für Fehler haften, etwa bei vorsätzlichen Schäden oder grober Fahrlässigkeit. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre das Unterlassen der Absicherung der Unfallstelle. Wer bei einer Herzdruckmassage versehentlich eine Rippe bricht, haftet in der Regel nicht. „Fehler passieren, aber entscheidend ist, zu handeln“, betont die Juristin Sabine Brandl von der Ergo Versicherung.
Sicherheit hat Priorität
Bevor Erste Hilfe geleistet wird, muss die eigene Sicherheit gewährleistet sein. Eine ungesicherte Unfallstelle kann schnell zu weiteren Unfällen führen. Daher ist es wichtig, zunächst die Situation zu überblicken und Gefahren zu erkennen, wie etwa fließenden Verkehr, auslaufende Flüssigkeiten, Stromleitungen oder Feuer. Anschließend sollte eine Warnweste angelegt, die Unfallstelle abgesichert und Hilfe geleistet werden. Das Absichern der Unfallstelle umfasst das Einschalten des Warnblinkers, das Aufstellen eines Warndreiecks und gegebenenfalls das Bitten um Unterstützung von weiteren Helfern.
Das Warndreieck sollte im Stadtverkehr in 50 Metern, auf der Landstraße in 100 Metern und auf der Autobahn in mindestens 150 Metern Abstand zur Unfallstelle aufgestellt werden. Zudem kann es notwendig sein, verletzte Personen aus einer Gefahrenzone zu bringen, sofern dies möglich ist.
Ruhe bewahren und Notruf absetzen
Am Unfallort zählt oft jede Minute. Daher ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und einen klaren Kopf zu behalten. Wer als Erster am Unfallort eintrifft, sollte nach der Absicherung der Unfallstelle den Notruf 112 absetzen. Für den Anruf sind die sogenannten vier W-Fragen entscheidend:
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Personen sind beteiligt?
Welche Verletzungen liegen vor?
So leisten Sie Erste Hilfe
Nachdem der Notruf abgesetzt wurde, sollten folgende Maßnahmen zur Ersten Hilfe ergriffen werden:
– Atmung und Bewusstsein prüfen,
– gegebenenfalls die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft,
– Blutungen stillen,
– die verletzte Person beruhigen und
– gegebenenfalls in die stabile Seitenlage bringen.
„Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Aber das größte Risiko ist, gar nichts zu tun“, sagt Sabine Brandl. Menschen sind nach einem Unfall oft verängstigt, verwirrt oder geschockt. Beruhigende Worte und Blickkontakt können die Erstversorgung erleichtern und helfen, Panik zu vermeiden. Es ist zudem wichtig, systematisch vorzugehen und Aufgaben gegebenenfalls mit anderen Ersthelfer*innen zu koordinieren.
Vorbereitung ist entscheidend
Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt alle wichtigen Schritte, wie die stabile Seitenlage oder das Absetzen eines Notrufs. Daher empfiehlt es sich, den Kurs alle paar Jahre zu wiederholen. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen sind unter anderem das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Malteser und der ADAC.
Vorbereitung umfasst jedoch nicht nur Wissen, sondern auch praktische Vorsorge. Ein vollständiger Verbandskasten, ein Warndreieck und griffbereite Warnwesten sollten daher stets im Auto vorhanden sein.
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