Geflügel unter Bedrohung: Ausbreitung der Newcastle-Krankheit
In den letzten Jahrzehnten war die Newcastle-Krankheit nahezu verschwunden, doch nun breitet sich die Viruserkrankung wieder unter Geflügel aus. Die zuständigen Behörden warnen vor einer erheblichen Gefährdung, die auch besondere Vogelhaltungen wie Zoos betrifft.
Aktuell wurden acht bestätigte Ausbrüche der Newcastle-Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern registriert, was die Veterinärbehörden in Alarmbereitschaft versetzt hat. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sieht eine ernsthafte Bedrohung für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen. Ein Sprecher des Instituts betonte die Notwendigkeit, die Aufmerksamkeit hoch zu halten: „In den Betrieben sollte ein besonderes Augenmerk auf einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr gelegt werden. Neben den Pflichtimpfungen sind auch Maßnahmen zur Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere, unerlässlich.“
Erste Ausbrüche seit drei Jahrzehnten
Ende Februar informierte das FLI über den ersten bundesweit gemeldeten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren in Brandenburg. In der Folge wurde ein zweiter Fall im selben Bundesland sowie sechs weitere Fälle im Landkreis Erding in Bayern bestätigt. Der Sprecher des FLI gab an, dass weitere Verdachtsfälle untersucht werden, ohne jedoch spezifische Details zu nennen. Bis Mittwochvormittag wurden vorsorglich etwa 125.000 Tiere getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Internationale Ausbrüche und Übertragungsrisiken
Die Newcastle-Krankheit, die aufgrund ihrer ähnlichen Symptome auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird, ist hoch ansteckend. Der Erreger, das Newcastle-Disease-Virus (NDV), kann theoretisch alle Vogelarten infizieren. Bisher sind keine Fälle bei anderen Tieren bekannt, jedoch gibt es Berichte über seltene Infektionen bei Menschen, die meist auf eine Bindehautentzündung beschränkt sind. In einigen Fällen wurden tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem dokumentiert.
Das FLI weist zudem auf zahlreiche Ausbrüche in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei hin. Bis Ende der letzten Woche gab es jedoch keine Hinweise auf eine flächendeckende Ausbreitung aggressiver NDV-Varianten in Wildvögeln, im Gegensatz zu den gleichzeitig in Deutschland auftretenden hochpathogenen Vogelgrippeviren.
Impfpflicht in Deutschland
In Deutschland müssen unabhängig von der Bestandsgröße alle Hühner und Puten über einen Impfschutz gegen die Newcastle-Krankheit verfügen, auch in Kleinsthaltungen. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen NDV.
Obwohl auch geimpfte Tiere infiziert werden können, stellt das FLI fest: „Geimpfte Tiere sind schwerer zu infizieren, scheiden weniger Virus aus und dies über einen kürzeren Zeitraum. Wenn Krankheitszeichen auftreten, sind sie geringer ausgeprägt.“ Aufgrund der möglicherweise lückenhaften Schutzwirkung von Impfungen für einzelne Tiere wird die Keulung betroffener Bestände als sinnvoll erachtet. „In der Fläche hat sich die Kombination von Impfung und Tötung betroffener Bestände als wirksam erwiesen, um die Erkrankung zurückzudrängen“, so das FLI abschließend.
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