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Renten im europäischen Vergleich: Ein Blick auf die Bezüge in Österreich und Nachbarländern

Im Vergleich zu Deutschland erhalten Rentner in Österreich deutlich höhere Leistungen. Der Artikel beleuchtet die Unterschiede der Rentensysteme in den Nachbarländern und zeigt auf, wie diese die Altersvorsorge gestalten.

Renten im europäischen Vergleich: Ein Blick auf die Bezüge in Österreich und Nachbarländern
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In der Diskussion um Renten werden häufig internationale Modelle als Vorbilder herangezogen. Dabei stellt sich die Frage, wie die Altersvorsorge in anderen Ländern funktioniert und welche Beträge letztlich zur Verfügung stehen. Ein Überblick über die Rentensysteme in Europa.

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Aktuell beschäftigt sich eine Kommission in Deutschland mit der Herausforderung, wie die gesetzliche Rente auch in Zukunft trotz finanzieller Engpässe und einer älter werdenden Bevölkerung gesichert werden kann. Nach den Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur gesetzlichen Rente als „Basisabsicherung“ stellte Sozialministerin Bärbel Bas klar, dass ein Modell entwickelt werden soll, das den Lebensstandard der Rentner sichert.

In diesem Kontext wird häufig auf andere Länder verwiesen, die aus Sicht der SPD-Chefin Bärbel Bas in der Rentenfrage besser aufgestellt sind. Die durchschnittlichen Renten in Deutschland liegen bei etwa 1400 Euro für Männer und 940 Euro für Frauen, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als niedrig gilt. Besonders Österreich wird oft als positives Beispiel angeführt. Doch wie unterscheidet sich das österreichische Rentensystem vom deutschen Drei-Säulen-Modell, das gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge umfasst? Ein Überblick über die Rentensysteme in den Nachbarländern:

Die Pension in Österreich

In Österreich beträgt die durchschnittliche Rente für Männer rund 2400 Euro und für Frauen etwa 1700 Euro. Bas wies darauf hin, dass ihr Vater, der über 45 Jahre als Busfahrer gearbeitet hat, in Deutschland wahrscheinlich nur die Hälfte dessen erhalten würde, was seine Kollegen in Österreich bekommen.

Ein weiterer Vorteil des österreichischen Systems ist, dass die Rentenbeträge 14 Mal jährlich ausgezahlt werden und die Erhöhungen an die Inflation gekoppelt sind. Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren, während es für Frauen bis 2033 schrittweise auf 65 angehoben wird.

Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass in Österreich keine Unterscheidung zwischen Pensionen und Renten gemacht wird. Beamte, Angestellte und Selbstständige zahlen in ein gemeinsames System ein. Laut einer Vergleichsrechnung der Deutschen Rentenversicherung erklärt dieser Umstand etwa 30 Prozent der höheren Rentenbeträge.

Der Rentenbeitragssatz in Österreich liegt bei 22,8 Prozent, was deutlich über den 18,6 Prozent in Deutschland liegt. Zudem leistet der Staat höhere Zuschüsse zur Rentenkasse. Auch die Bevölkerung in Österreich ist im Durchschnitt jünger.

Dennoch gilt das Rentensystem in Österreich als reformbedürftig. Um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro zu schließen, wird angestrebt, das Arbeiten im Alter nach Erreichen der Altersgrenze attraktiver zu gestalten.

Staats- und Betriebsrente in den Niederlanden

Die Niederlande werden häufig als vorbildlich angesehen. Nach dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz zahlen Arbeitnehmer in eine staatliche Versicherung ein. Alle Einwohner haben Anspruch auf eine Rente, die je nach Aufenthaltsdauer und Wohnsituation gestaffelt ist. Die Staatsrente wird aus den Beiträgen der Versicherten finanziert, wobei der Staat etwaige Defizite ausgleicht.

Zusätzlich gibt es die Betriebsrente, auf die etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer zugreifen können. Arbeitgeber tragen im Durchschnitt zwei Drittel der Beiträge, während die Arbeitnehmer ein Drittel zahlen. Ergänzend sind individuelle Rentenversicherungen möglich. Arbeitnehmer ohne Betriebsrente sind im Alter häufig auf staatliche Beihilfen angewiesen. Das gesetzliche Rentenalter liegt derzeit bei 67 Jahren.

Drei-Säulen-System in der Schweiz

In der Schweiz existiert ebenfalls ein Drei-Säulen-System: Die erste Säule ist die staatliche Rente, die zweite Säule wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, und die dritte Säule umfasst steuerbegünstigte Privatvorsorge. Die staatliche Rente wird durch Einzahlungen und Steuerbeiträge finanziert.

Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze, was bedeutet, dass Personen mit hohen Einkommen auch hohe Summen in die Rentenkasse einzahlen, während die Ansprüche gedeckelt sind. Die maximale Rente aus der ersten Säule beträgt derzeit 2520 Franken, was etwa 2750 Euro entspricht. Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Die Zahlungen aus der zweiten Säule variieren stark, je nach Versicherung. Durchschnittlich erhalten Rentner aus der ersten und zweiten Säule umgerechnet etwa 4800 Euro im Monat, Rentnerinnen etwa 3200 Euro. Hinzu kommen die während des Berufslebens angesparten Beträge aus der dritten Säule. Trotz dieser hohen Beträge sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz ebenfalls hoch, und die Krankenkassenbeiträge müssen von den Rentnern meist ohne Zuschüsse getragen werden.

Flexibler Renteneintritt in Schweden

In Schweden haben die Bürger die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter selbst zu entscheiden, wann sie in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1963 ist der frühestmögliche Renteneintritt aktuell mit 64 Jahren festgelegt. Diese Zahl ist an die Lebenserwartung gekoppelt und dürfte in Zukunft steigen. In der Regel fällt die Rente höher aus, je mehr jemand verdient und je später die Person in Rente geht. Alle zahlen in das System ein, einschließlich Beamte und Selbstständige.

Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ist die sogenannte Prämienrente. Von den insgesamt 18,5 Prozent Rentenbeitrag fließt der größte Teil in ein umlagefinanziertes System, während 2,5 Prozent in die Prämienrente investiert werden. Diese Gelder werden in Fonds angelegt, die die Schweden selbst auswählen können. Wer keine Wahl trifft, landet im staatlichen Standardfonds.

Frankreich: Reform unter Protest

In Frankreich gingen die Menschen Ende 2023 im Durchschnitt mit 62 Jahren und 9 Monaten in Rente. Die durchschnittliche Rente betrug 1666 Euro brutto im Monat. In diesem Jahr wurde unter massivem Protest beschlossen, das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anzuheben, wobei diese Anhebung inzwischen ausgesetzt wurde.

Tatsächlich begannen viele Menschen ihren Ruhestand jedoch bereits vor der Reform später, oft aus finanziellen Gründen: Wer nicht lange genug eingezahlt hatte, musste länger arbeiten. Ab 67 Jahren gab es unabhängig von der Einzahldauer eine Rente ohne Abschläge. Wer besonders früh zu arbeiten begann, kann nach einer festgelegten Einzahldauer ebenfalls früher ohne Abschläge in Rente gehen.

Rente mit 68 in Großbritannien

In Großbritannien wurde das gesetzliche Rentenalter für jüngere Jahrgänge, konkret für alle ab dem 5. April 1977 Geborenen, auf 68 Jahre angehoben. Es besteht die Möglichkeit, später in Rente zu gehen und dafür eine Erhöhung oder Abschlagszahlung zu erhalten.

Die staatliche Rente wird über die sogenannten National-Insurance-Beiträge finanziert. Anspruch auf die volle Rente hat nur, wer mindestens zehn Jahre eingezahlt hat. Diese beträgt derzeit rund 240 Pfund pro Woche, was umgerechnet etwa 1108 Euro für vier Wochen entspricht. Dies gilt als nicht auskömmlich, weshalb Arbeitgeber verpflichtet sind, anteilig in eine private Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter einzuzahlen. Zudem setzt die Regierung steuerliche Anreize, um Investitionen in private Rentenfonds zu fördern.

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