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Die Bayerische Polizei – Niederbayern: Durchsuchung in Gemeinschaftspraxis

Beamte der Kriminalpolizei durchsuchen die Räume eines 64-jährigen Arztes in Rottal-Inn. Er steht im Verdacht, sexuelle Handlungen an Patientinnen durchgeführt zu haben. Die Ermittlungen dauern an.

Die Bayerische Polizei – Niederbayern: Durchsuchung in Gemeinschaftspraxis

23.01.2026, Polizeipräsidium Niederbayern

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LKR. ROTTAL-INN. Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Passau haben am heutigen Freitag (23.01.2026) die Wohn- und Praxisräume eines Arztes im Landkreis Rottal-Inn durchsucht.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen steht ein 64-jähriger Deutscher im Verdacht, im Rahmen seiner Tätigkeit als Facharzt für Frauenheilkunde mehrfach sexuelle Handlungen an Patientinnen vorgenommen zu haben. Die Einsatzkräfte der Kriminalpolizeiinspektion Passau führten am Freitag (23.01.2026) mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Passau einen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschluss in den Geschäftsräumen der Arztpraxis sowie an der Wohnadresse des 64-Jährigen durch. Zudem wurde ein bestehender Haftbefehl wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen den Beschuldigten vollstreckt. Nach einer Vorführung beim zuständigen Amtsgericht wurde der Haftbefehl unter umfangreichen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dem 64-Jährigen wurde unter anderem die Behandlung von Patientinnen und Patienten untersagt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Passau in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Landshut sind weiterhin im Gange. Ob möglicherweise weitere Patientinnen betroffen sind, ist Teil der laufenden Ermittlungen. Die Polizei bittet Personen, die möglicherweise weitere Betroffene sind, sich bei der Kriminalpolizei Passau unter der Telefonnummer 0851/9511-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Die Bayerische Polizei – Mann schwer verletzt aufgefunden – Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise

Bei Sexualdelikten sind nicht immer körperlich sichtbare Verletzungen vorhanden. Die psychischen Folgen können ebenso gravierend sein. Menschen reagieren je nach Persönlichkeit unterschiedlich auf ein Sexualdelikt. Besonders in Fällen, in denen die Opfer den Täter oder die Täterin persönlich kennen, kann es zu einem Gefühl der Mitschuld kommen. Die Verantwortung liegt jedoch ausschließlich beim Täter oder der Täterin. Das Opfer trägt niemals Schuld!

Wurden Sie Opfer?

  • Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! Die Polizei wird alles tun, um Sie zu schützen und gegen die Täter zu ermitteln.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an, dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun.
  • Zeigen Sie sexuelle Handlungen, die gegen Ihren Willen geschehen sind, bei der Polizei an, auch wenn Ihnen der Täter oder die Täterin bekannt ist oder aus Ihrem persönlichen Umfeld stammt. Jetzt: Schüsse in Ruhstorf – Frau schwer verletzt, Tatverdächtiger festgenommen
  • Zur Polizei können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens oder einem Rechtsbeistand begleiten lassen.

Hilfe und Unterstützung

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, POKin Reiner, Tel. 09421/868-1015

Veröffentlicht: 23.01.2026, 12.45 Uhr

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Bildquelle: Depositphotos

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