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Schusswaffeneinsatz: Folgen für den 47-Jährigen nach Polizeieinsatz in Ansbach

07.12.2025, Polizeipräsidium Mittelfranken ANSBACH. (1146) Ein 47-jähriger Mann löste am späten Samstagabend (06.12.2025) einen Polizeieinsatz in Ansbach aus. Polizeibeamte stoppten den Tatverdächtigen mit einem Schuss…

Schusswaffeneinsatz: Folgen für den 47-Jährigen nach Polizeieinsatz in Ansbach

07.12.2025, Polizeipräsidium Mittelfranken

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ANSBACH. (1146) Ein 47-jähriger Mann löste am späten Samstagabend (06.12.2025) einen Polizeieinsatz in Ansbach aus. Polizeibeamte stoppten den Tatverdächtigen mit einem Schuss ins Bein.

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Platenstraße verständigten um kurz nach 23:00 Uhr den Polizeinotruf. Ein 47-jähriger Mann (deutsch, kasachisch) soll zuvor in der Wohnung seiner Mutter randaliert haben. Diese konnte ihre Wohnung verlassen und bei einer Nachbarin einen Notruf veranlassen. Als eine Polizeistreife an der Wohnung eintraf, stellten die Beamten fest, dass sich der 47-Jährige mit einem Messer bewaffnet hatte. Die Polizeibeamten zogen sich daraufhin aus der Wohnung zurück und forderten Unterstützung an.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand verließ der Tatverdächtige kurz darauf die Wohnung. Da er zu diesem Zeitpunkt sichtbar ein Messer mit sich führte, forderten die Beamten den Mann auf, das Messer wegzulegen. Der Tatverdächtige ignorierte diese Aufforderungen jedoch und ging stattdessen auf die eingesetzten Beamten zu. Nachdem ein Warnschuss abgegeben worden war, kam es zum Schusswaffengebrauch gegen den 47-Jährigen. Ein Schuss traf den Tatverdächtigen am Bein. Nachdem die Polizisten den Mann medizinisch erstversorgt hatten, musste er in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er derzeit behandelt wird. Die Verletzung des Tatverdächtigen wird als nicht lebensbedrohlich eingestuft.

Vor Ort übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes Mittelfranken erste Tatortmaßnahmen. Die Ermittlungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden – wie in derartigen Fällen üblich – durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) geführt. Alle Maßnahmen werden dabei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach getroffen.

Erstellt durch: Christian Seiler

Bildquelle: Shutterstock

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