16.12.2025, Polizeipräsidium Mittelfranken
NÜRNBERG. (1185) Am vergangenen Wochenende stellte die Polizei im Stadtgebiet mehrere E-Scooter-Fahrer fest, die in einigen Fällen erheblich alkoholisiert unterwegs waren. Es gelten für E-Scooter dieselben gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf den Alkoholkonsum, wie sie auch für Autofahrer Anwendung finden.
Zwischen dem 13.12.2025 und dem 15.12.2025 kontrollierten Beamte verschiedener Polizeiinspektionen in Nürnberg zahlreiche Verkehrsteilnehmende, darunter auch mehrere E-Scooter-Fahrer. In fünf Fällen ermittelten die Einsatzkräfte, dass diese Fahrer teilweise deutlich über der erlaubten Promillegrenze lagen.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken weist darauf hin, dass E-Scooter-Fahrer die gleichen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Alkoholkonsums beachten müssen wie Autofahrer.
Regeln für E-Scooter-Fahrer
Für E-Scooter-Fahrer bedeuten diese Regelungen:
- Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit sind verpflichtet, die Null-Promille-Grenze einzuhalten.
- Für alle anderen liegt ab einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit vor.
- Bereits bei einem Promillewert zwischen 0,3 und 1,09 kann eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen, insbesondere wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wahrnehmbar sind, wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien. Ab 0,3 Promille ist der Fahrer strafbar.
- Ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, was immer als Straftat gewertet wird.
Die Polizei appelliert: Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr und denken Sie an Ihren Führerschein. Nach dem Konsum alkoholischer Getränke sollten öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder die Mitnahme durch Freunde oder Angehörige in Betracht gezogen werden. Ein E-Scooter stellt nach Alkoholkonsum keine sichere Alternative dar.
Erstellt durch: Michael Sebald
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