Freddy Quinn, der bekannte Sänger und Schauspieler, ist wohlauf und erfreut sich bester Gesundheit. Trotz einer irrtümlichen Todesmeldung, die kürzlich auf Wikipedia verbreitet wurde, ist der 94-Jährige nicht verstorben. Diese falsche Nachricht hat den Künstler verärgert.
In der vergangenen Woche wurde Quinn fälschlicherweise als tot gemeldet, wobei ein angeblicher Todestag am 4. Juni genannt wurde. Diese Information wurde jedoch schnell wieder richtiggestellt. Auf Plattformen wie YouTube kursieren bereits längere Zeit Videos, die den Eindruck vermitteln, er sei verstorben, oft mit Titeln wie „stiller Abschied“ oder „große Trauer“.
Die Ehefrau des Sängers, Rosi, äußerte sich zu den Falschmeldungen und stellte die Frage, wer sich solche Geschichten ausdenkt. Freunde des Paares erhielten zudem Anrufe, in denen sie nach dem Gesundheitszustand von Quinn fragten. Der Künstler selbst reagierte auf die Situation mit den Worten:
„Verklagen sollte man die! Das ist doch Rufmord. Ich schlaf‘ gern mal ein Ründchen, aber ich bin ganz sicher nicht tot. Diese Idioten!“
Er bezeichnete die Meldungen als „ganz großen Blödsinn“.
Obwohl Quinn am Telefon zu hören war, berichtet man, dass er Schwierigkeiten mit dem Gehör hat, was ihn dazu bringt, das Telefonieren zu vermeiden. Dennoch beschreibt seine Frau ihn als lebhaft: Er könne „sehen wie ein Adler“, habe „Appetit wie ein Bär“ und könne auch „schimpfen wie ein Rohrspatz“.
Freddy Quinn ist berühmt für seine Hits wie „Junge, komm bald wieder“ und „Heimweh“. Darüber hinaus spielte er eine bedeutende Rolle in der Geschichte des Eurovision Song Contests, als er 1956 Deutschland beim ersten ESC in der Schweiz vertrat, jedoch nicht den Sieg erringen konnte.
Die Verbreitung solcher falscher Meldungen wirft essentielle Fragen zur Verantwortung von Plattformen und Nutzern auf, die Informationen ohne vorherige Überprüfung weitergeben. In der digitalen Welt von heute ist es wichtig, die Richtigkeit von Nachrichten zu überprüfen, bevor sie geteilt werden.
Quellen: n-tv, Schlagerikone fälschlicherweise für tot erklärt: „Verklagen sollte man die!“
Bildquelle: Von Koen Suyk / Anefo – Nationaal Archief, CC BY-SA 3.0 nl, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39268452