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Hitze am Arbeitsplatz und in Schulen: Orientierung für Arbeitnehmer und Schüler in Deutschland

Mit den steigenden Temperaturen in Deutschland müssen Arbeitnehmer und Schüler auf ihre Rechte achten. Während es keinen Anspruch auf Hitzefrei gibt, sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Abkühlung zu ergreifen. Der Artikel gibt einen Überblick über die geltenden Regeln.

Hitze am Arbeitsplatz und in Schulen: Orientierung für Arbeitnehmer und Schüler in Deutschland
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Die bevorstehenden hohen Temperaturen in Deutschland werfen Fragen zur Regelung von Arbeitsbedingungen und Schulalltag auf. Mit den steigenden Temperaturen, die teils die 30-Grad-Marke überschreiten, stehen sowohl Arbeitnehmer als auch Schüler vor Herausforderungen, die geeignete Maßnahmen erfordern.

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Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz bei großer Hitze

Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei. Gleichwohl sind Arbeitgeber angehalten, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Bei einer Temperatur von 26 Grad Celsius im Büro müssen Vorgesetzte Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas einleiten. Sobald die Temperatur 30 Grad erreicht, sind sie sogar gesetzlich verpflichtet, aktiv zu handeln.

Zu den möglichen Maßnahmen zählen:

  • Frühzeitiges Lüften der Büroräume
  • Aufstellen von Ventilatoren
  • Einführung von flexiblen Arbeitszeiten
  • Bereitstellung kühler Getränke

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keinen Anspruch auf spezifische Maßnahmen gibt. Solange die Arbeitgeber für ein erträgliches Raumklima sorgen, können Arbeitnehmer keine weiteren Forderungen stellen.

Ab wann ist das Arbeiten nicht mehr zumutbar?

Erreicht die Temperatur 35 Grad Celsius, wird der Arbeitsplatz als unzumutbar eingestuft. In einem solchen Fall müssen alternative Lösungen gefunden werden, wie das Versetzen der Mitarbeiter in kühlere Bereiche. Dennoch haben Angestellte auch bei extremen Temperaturen keinen Anspruch auf Hitzefrei. Das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes ist nur unter besonderen Umständen erlaubt, etwa wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung keine Maßnahmen ergreift.

Homeoffice und Hitze – Gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei?

Für Arbeitnehmer im Homeoffice besteht ebenfalls kein Anspruch auf Hitzefrei. Für die Temperaturregulierung in den eigenen vier Wänden sind sie selbst verantwortlich. Bei unerträglichen Bedingungen besteht jedoch oft die Möglichkeit, ins Büro zurückzukehren.

Das Konzept des Homeoffice erlaubt es vielen, ihre Arbeitsumgebung flexibel zu wählen. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass ihre vertraglichen Regelungen dies zulassen und sie ihre Aufgaben von einem anderen Ort aus erledigen können.

Regelungen für Außendienstmitarbeiter in der Hitze

Für Beschäftigte, die im Freien tätig sind, gibt es ebenfalls keinen Anspruch auf Hitzefrei, jedoch sind auch hier die Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Je nach Situation können verschiedene Strategien zur Anwendung kommen, um die Arbeit bei hohen Temperaturen erträglich zu gestalten.

Beispielsweise können auf Baustellen Sonnensegel aufgestellt werden, unter denen die Arbeiter Schutz suchen können. Zudem könnten Vorgesetzte kühle Getränke bereitstellen oder für entsprechende Schutzkleidung sorgen.

Kleidungsvorschriften während Hitzewellen

In einigen Berufen sind aus Sicherheitsgründen spezifische Kleidungsstücke vorgeschrieben, die auch bei hohen Temperaturen nicht abgelehnt werden dürfen. In anderen Berufen kann jedoch eine Anpassung der Kleiderordnung in Betracht gezogen werden, um das Arbeiten an heißen Tagen angenehmer zu gestalten. So könnte das Tragen von Shorts und T-Shirts in bestimmten Unternehmen toleriert werden.

Hitzefrei für Schüler – Wer entscheidet?

In der Regel entscheiden die Schulen über Hitzefrei. Die Schulleitung hat die Situation vor Ort im Blick und kann am besten beurteilen, ab wann der Unterricht nicht mehr sinnvoll ist. In einigen Bundesländern wurden Leitlinien veröffentlicht, die besagen, dass ab einer Temperatur von 25 Grad im Schatten nach der vierten Stunde Hitzefrei gegeben werden kann.

Allerdings müssen Schüler in vielen Fällen die Zustimmung ihrer Eltern einholen, um früher nach Hause gehen zu können. Ansonsten erfolgt die Betreuung wie gewohnt, auch wenn der reguläre Unterricht nicht mehr stattfindet. Schüler der Oberstufe und an Berufsschulen sind in der Regel von Hitzefrei ausgeschlossen.


Quellen: tagesschau

Bildquelle: depositphotos

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