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Reiseabsagen im Nahen Osten: Deutsche Veranstalter reagieren auf die Krise im Iran

Mehrere deutsche Reiseveranstalter sagen Reisen in den Nahen Osten ab, darunter die VAE und den Oman, aufgrund der aktuellen Krise im Iran. Betroffene Urlauber können ihre Buchungen bis Ende März gebührenfrei umbuchen oder erhalten eine Erstattung.

Reiseabsagen im Nahen Osten: Deutsche Veranstalter reagieren auf die Krise im Iran
Bildquelle: Wael Hneini auf Unsplash

Deutsche Reiseveranstalter sagen Reisen in den Nahen Osten ab

Ein deutscher Reiseveranstalter hat aufgrund des Iran-Kriegs alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie in den Oman ausgesetzt. Dies betrifft auch Reisen, die einen Zwischenstopp in der Region beinhalten.

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Duisburg – Update vom 10. März, 17:46 Uhr: Der Reiseanbieter DERTOUR hat sämtliche Reisen in die Nahostregion mit einer bestehenden Reisewarnung bis einschließlich 20. März storniert. „Für Pauschalreisen und Hotelbuchungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien mit Anreisen bis zum 31.3.2026 bieten wir zudem kostenlose Umbuchungen an“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. Für Reisen über Nahost-Drehkreuze wie Abu Dhabi sind kostenlose Umbuchungen bis zum 25. März möglich.

Erstmeldung vom 10. März: Schauinsland-Reisen hat ebenfalls reagiert und sagt alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate und in den Oman ab. Dies betrifft nicht nur Reisende im Nahen Osten, sondern auch alle Pauschal- und Nur-Flug-Reisen mit Zwischenlandung in der Golfregion, die bis zum 22. März abfliegen. Betroffene Gäste werden aktiv informiert und erhalten eine entsprechende Erstattung.

Reiseabsagen aufgrund der Situation im Nahen Osten

Schauinsland-Reisen hat auf die angespannte Lage im Nahen Osten reagiert. Laut Informationen des Unternehmens können Gäste, die Reisen mit Abreisedatum bis einschließlich 31. März gebucht haben, ihren Urlaub gebührenfrei umbuchen. „Die Umbuchung erfolgt zum tagesaktuellen Preis. Dies gilt auch für Buchungen der Marke schauinsland-reisen dynamisch sowie Buchungen mit Flügen aus unserem Flightcore-Programm“, so das Unternehmen.

Aktuell gelten für mehr als ein Dutzend Länder im Nahen Osten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Für weitere Länder sind Teilreisewarnungen oder Hinweise zur erhöhten Vorsicht aktiv. Dazu zählen auch beliebte Urlaubsziele wie Zypern, Ägypten oder Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zudem sind viele Lufträume weitreichend gesperrt.

Nach den Vergeltungsschlägen des Iran waren Zehntausende Urlauber im Nahen Osten gestrandet, viele wurden zwischenzeitlich von Reiseveranstaltern und der Bundesregierung evakuiert. Die Situation hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Reisende in der Golfregion, sondern auch auf Flüge von Europa nach Asien, da Dubai einer der größten Luftverkehrsknotenpunkte ist. Reisen nach Zielen wie Thailand oder Vietnam könnten ebenfalls betroffen sein.

Fluggesellschaften stellen Flüge ein

In Anbetracht der aktuellen Lage hat auch die Fluggesellschaft British Airways Flüge in den Nahen Osten gestrichen. Flüge nach Amman in Jordanien, Bahrain, Doha, Dubai und Tel Aviv werden bis mindestens Ende März ausgesetzt. Flüge von und nach Abu Dhabi sind sogar bis zum Jahresende eingestellt. Ein konkretes Datum für die Wiederaufnahme der Flüge wurde nicht genannt. Auch die Evakuierungsflüge von Maskat nach London werden eingestellt, wobei für die letzten Flüge am Mittwoch (11. März) und Donnerstag (12. März) nur noch wenige Plätze verfügbar sind.

Rechte der Urlauber bei Reiseabsagen

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Julian Navas, Experte für Fluggastrechte bei AirHelp, weist jedoch darauf hin, dass „die aktuelle Eskalation im Nahen Osten eine außergewöhnliche Situation im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung darstellt. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht zur Zahlung der pauschalen Entschädigung von 250 bis 600 Euro verpflichtet sind.“

Trotz dieser Ausnahme bleiben den Passagieren wesentliche Ansprüche erhalten. Bei einer Flugstreichung oder erheblichen Verspätung haben Reisende gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder auf eine alternative Beförderung zum Endziel, so Navas.

Eurowings, eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, bestätigte auf Nachfrage: „Betroffene Fluggäste können kostenfrei auf ein späteres Reisedatum umbuchen oder erhalten alternativ den vollständigen Ticketpreis zurück.“ Die Entscheidung liegt dabei allein bei den Reisenden. Es ist nicht zulässig, dass eine Airline einseitig lediglich eine Rückerstattung oder einen Gutschein anbietet, ohne gleichzeitig eine alternative Beförderung anzubieten.

Schauinsland-Reisen empfiehlt betroffenen Gästen, sich für eine Umbuchung an ihr Reisebüro oder die Onlineplattform zu wenden, über die sie gebucht haben. Für Umbuchungen von Reisen in andere Destinationen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Unternehmens.

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Bildquelle: Bildquelle: Wael Hneini auf Unsplash

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