Die EU-Kommission hat angeordnet, dass der US-Technologiekonzern Meta innerhalb von fünf Werktagen den Zugang zu seinem Messengerdienst WhatsApp für Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI) öffnen muss. Tut das Unternehmen dies nicht, könnte es mit erheblichen Geldstrafen rechnen.
Diese Anordnung resultiert aus einer einstweiligen Verfügung, die darauf abzielt, den Zugang zu den Schnittstellen für Drittanbieter wiederherzustellen. Hintergrund ist, dass Meta im Oktober des vergangenen Jahres diesen Zugang gesperrt hatte, was nun als wettbewerbswidrig eingestuft wird.
Die EU-Kommission hat Bedenken geäußert, dass ein fortgesetzter Ausschluss von KI-Anbietern zu einem „ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden“ für den Wettbewerb im aufstrebenden Markt universeller KI-Assistenten führen könnte. Besonders kleinere Unternehmen sowie neue Marktteilnehmer wären dadurch stark benachteiligt.
WhatsApp wird weithin für private Chats genutzt, doch auch Unternehmen setzen auf den Dienst, um die Kommunikation mit ihren Kunden zu steuern. Verbraucher haben die Möglichkeit, über WhatsApp den Kundendienst zu kontaktieren oder Bestellungen in Online-Shops aufzugeben, wobei häufig KI-Chatbots zur Bearbeitung der Anfragen eingesetzt werden.
Zusätzlich hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta mit den Einschränkungen gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstößt. Laut Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera stellt WhatsApp einen entscheidenden Zugangspunkt für KI-Unternehmen dar, um Verbraucher in Europa zu erreichen. Mit ihrer Entscheidung will die Kommission sicherstellen, dass die Bürger in Europa die Freiheit haben, zwischen verschiedenen KI-Assistenten zu wählen, die mit WhatsApp kompatibel sind.
Zu beachten ist, dass Meta im Oktober 2025 den Zugang zu den Schnittstellen für Drittanbieter gesperrt hat, was dazu führte, dass den Nutzern nur die hauseigene KI-Lösung von Meta zur Verfügung stand. Zwar stellte Meta im März 2026 den Zugang formal wieder her, jedoch wurde eine Gebühr eingeführt, die von der EU-Kommission als faktische Fortsetzung der Zugangssperre gewertet wird. Die aktuelle Entscheidung verpflichtet Meta, die Bedingungen vor der Sperrung wiederherzustellen.
Kommt Meta der Anordnung nicht nach, drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Zudem kann die Kommission tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Ein Sprecher von Meta hatte im Februar betont, dass kein Grund für ein Eingreifen der EU bestehe. Er argumentierte, zahlreiche KI-Optionen seien über verschiedene Kanäle wie App-Stores und Websites verfügbar, und die EU-Kommission nehme fälschlicherweise an, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wesentlicher Vertriebskanal für diese Chatbots sei. Meta plant, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.
Zusätzlich sieht sich Meta weiteren Verfahren der EU gegenüber, die mögliche Verstöße gegen europäische Digitalgesetze betreffen. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Facebook und Instagram nicht ausreichend Maßnahmen zum Schutz von Kindern ergreifen. Dies könnte zu Strafen führen, falls das Mindestalter von 13 Jahren nicht durchgesetzt wird.
Quellen: tagesschau, WhatsApp muss andere KI-Anbieter zulassen, WhatsApp muss laut EU-Kommission andere KI-Anbieter zulassen | Politik