Der Bundestag hat die Senkung der Energiesteuern sowie die Einführung einer steuerfreien Entlastungsprämie beschlossen. Ab dem 1. Mai 2026 werden die Steuern auf Diesel und Benzin um 17 Cent pro Liter reduziert. Der Bundesrat hat ebenfalls seine Zustimmung gegeben.
Mit dieser Maßnahme soll eine Entlastung der Autofahrer erreicht werden. Die Steuersenkung gilt von Anfang Mai bis Ende Juni und wurde mit 453 Stimmen befürwortet, während 134 Abgeordnete dagegen stimmten und es eine Enthaltung gab.
Die Spritpreise sind seit dem Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar stark angestiegen und liegen trotz eines temporären Rückgangs weiterhin deutlich über den Werten vor dem Kriegsausbruch.
Die Senkung der Energiesteuern muss noch vom Bundesrat genehmigt werden, eine Sondersitzung ist für den Mittag angesetzt. Die Maßnahme wird den Staat voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro kosten.
Steigende Ölpreise und ihre Auswirkungen
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten Mitte April vorübergehende Steuersenkungen für Autofahrer vereinbart. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte:
„Damit werden wir sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind.“
Für einen durchschnittlichen Autofahrer könnte der Rabatt in den zwei Monaten einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag einbringen.
Die Ölpreise sind aufgrund der Blockade der für den Ölhandel wichtigen Straße von Hormus stark gestiegen. Laut ADAC lagen die bundesweiten Tagesdurchschnittspreise am Donnerstag für Super E10 bei 2,074 Euro pro Liter und für Diesel bei 2,150 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 30 Cent für Super E10 und rund 40 Cent für Diesel im Vergleich zu den Preisen vor Kriegsbeginn.
Einführung der Entlastungsprämie
Zusätzlich hat der Bundestag den Weg für eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro geebnet. Die Fraktionen von Union und SPD, die die Regierung unterstützen, stimmten dafür, während AfD und Linke dagegen votierten und die Grünen sich enthielten. Der Bundesrat muss noch zustimmen; die Abstimmung ist für den 8. Mai angesetzt.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Prämie bis zum 30. Juni 2027 an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Diese Zahlungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden, während sie für die Arbeitnehmer steuerfrei sind. Allerdings ist die Entlastungsprämie nicht verpflichtend, was zu Unsicherheiten führt, wie viele Unternehmen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage daran beteiligen werden. Die Kosten für den Staat werden auf mindestens 2,8 Milliarden Euro geschätzt, wobei etwa 1,1 Milliarden Euro auf den Bund entfallen dürften.
Debatte im Bundestag
Der Abstimmung über den Tankrabatt ging eine teils hitzige Debatte im Bundestag voraus. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hiller bezeichnete die Maßnahme als
„schnell“ und „zielgenau“.
Frauke Heiligenstadt von der SPD erklärte:
„Unsere Vorschläge wirken direkt“,
und betonte, dass die Bundesregierung
„schnell“ und „wirksam“ handele.
Die Opposition äußerte scharfe Kritik. Andreas Audretsch von den Grünen warf der Bundesregierung vor, mit dem Tankrabatt den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu fördern und damit in eine
„Öl- und Gasfalle“
zu tappen. Er forderte:
„Hören Sie auf mit Ihren fossilen Öl- und Gasträumen.“
Jörn König von der AfD räumte ein, dass der Tankrabatt
„in die richtige Richtung“
gehe, jedoch seien zwei Monate Entlastung
„kein Ersatz für eine nachhaltige Energiepolitik“.
Die Linken-Politikerin Doris Achelwilm kritisierte, dass der Tankrabatt vermutlich hauptsächlich den Unternehmen zugutekommen würde und nicht den Menschen.
Erwartungen des Bundeskartellamts
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte die Erwartung, dass die Senkung der Mineralölsteuer vollständig an die Verbraucher weitergegeben wird. Er betonte, dass die Unternehmen dies als Verpflichtung verstehen sollten. Allerdings könne das Kartellamt nicht direkt eingreifen, wenn die Steuersenkung nicht umgesetzt wird.
„Mit anderen Worten: Die Unternehmen, die es nicht machen würden, würden sich auch nicht rechtswidrig verhalten,“
erklärte Mundt.
Er wies zudem die Kritik zurück, dass das Kartellamt nicht ausreichend durchgreife, und stellte klar, dass hohe Preise an sich nicht verboten seien, sondern nur der Missbrauch von Marktpositionen.
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