Ab dem Jahr 2026 treten bedeutende Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Diese betreffen unter anderem den Grund- und Kinderfreibetrag, die Entfernungspauschale, die Umsatzsteuer für gastronomische Speisen sowie die Einführung der sogenannten Aktivrente.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wird die Auswirkungen der kalten Progression verringern. Der Grundfreibetrag, der Einkommensanteil, der nicht besteuert wird, wird für den Veranlagungszeitraum 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Alle weiteren Tarifeckwerte, mit Ausnahme des Eckwerts der Reichensteuer, werden entsprechend der prognostizierten Inflation angepasst.
Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird ebenfalls angepasst. Ab 2026 gilt dieser bei Einzelveranlagungen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 74.969 Euro und bei Zusammenveranlagungen ab 149.937 Euro.
Änderungen beim Kinderfreibetrag und Kindergeld
Ferner wird der Kinderfreibetrag ab 2026 von 3.336 Euro auf 3.414 Euro angehoben, während das Kindergeld auf 259 Euro erhöht wird.
Anpassungen bei der Entfernungspauschale und Umsatzsteuer
Gemäß dem Steueränderungsgesetz wird die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Diese Regelung soll Pendler und Personen mit anerkannter doppelter Haushaltsführung begünstigen. Zudem wird die Mobilitätsprämie entfristet, sodass Steuerpflichtige mit geringeren Einkommen auch nach 2026 von diesem Vorteil profitieren können.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz für gastronomische Leistungen, ausgenommen Getränke, auf 7 Prozent gesenkt.
Weitere bedeutende steuerliche Änderungen
Ein weiterer zentraler Punkt des Steueränderungsgesetzes ist die Erhöhung der Übungsleiter- sowie Ehrenamtspauschale. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro, während die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben wird.
Zusätzlich werden folgende Regelungen eingeführt:
- Steuerbefreiung von Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Medaillengewinne bei Olympischen und Paralympischen Spielen.
- Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten.
- Verdopplung der Höchstbeträge für Parteispenden, sowohl bei der Berücksichtigung als Sonderausgaben als auch bei der Steuerermäßigung.
- Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck.
Einführung der Aktivrente
Mit dem Aktivrentengesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 24.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Einnahmen bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze eingeführt. Bei Nichterfüllung der Bedingungen reduziert sich dieser Jahresbetrag um 2.000 Euro pro Kalendermonat.
Bürokratieentlastung und Digitalisierung
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz fördert die Digitalisierung im Besteuerungsverfahren. Ab dem 1. Januar 2026 können Steuerbescheide elektronisch versendet werden, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert wird.
Änderungen im Übernachtungsteuergesetz
Schließlich gibt es auch Änderungen im Übernachtungsteuergesetz. Der Steueranmeldungszeitraum wird auf Kalendervierteljahre festgelegt, und die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Steueranmeldung wird eingeführt.
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