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US-Gericht hebt Trumps globale 10-Prozent-Zölle auf – Folgen für die internationale Handelsordnung

Ein US-Gericht hat die von Donald Trump eingeführten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die Richter kritisieren, dass der Präsident seine Befugnisse überschreitet und die Zölle nicht gerechtfertigt sind.

US-Gericht hebt Trumps globale 10-Prozent-Zölle auf – Folgen für die internationale Handelsordnung
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In der Zollpolitik erleidet Donald Trump einen weiteren Rückschlag vor Gericht. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Als der Oberste Gerichtshof der USA im Februar die von Trump festgelegten Zölle für ungültig erklärte, führte der Präsident umgehend eine neue Einfuhrabgabe ein. Seither gilt ein Basiszoll von zehn Prozent, der jedoch ebenfalls als rechtswidrig eingestuft wurde.

Das Gericht für Internationalen Handel in New York hat die von Präsident Donald Trump eingeführten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die pauschalen Abgaben seien gemäß einem Handelsgesetz aus den 1970er Jahren nicht gerechtfertigt, da der US-Präsident seine Befugnisse überschritten habe, so das Urteil der Bundesrichter. Das Gremium entschied mit zwei zu eins Stimmen zugunsten einer Klage von Kleinunternehmen. Die Zölle traten am 24. Februar in Kraft. Der überstimmte Richter erklärte, es sei verfrüht, den Klägern den Sieg zuzusprechen.

Der Präsident hatte die Zölle gegen internationale Handelspartner eingeführt, nachdem das Oberste Gericht im Februar den Großteil seiner Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte. Trump stützte sich bei den Zöllen aus dem Jahr 2025 auf ein Gesetz über wirtschaftliche Notstandsrechte. Für den neuen globalen Zehn-Prozent-Zoll berief er sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974, das Zölle für bis zu 150 Tage erlaubt, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden.

Dem Gericht zufolge ist das Gesetz, auf das Trump sich beruft, jedoch nicht auf die von ihm angeführten Handelsdefizite anwendbar. Er habe das Gesetz falsch interpretiert. Trumps Erlass beziehe sich auf Handels- und Leistungsbilanzdefizite, während das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung mache. Zudem habe die US-Regierung die „fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme“, die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen können.

Die US-Regierung hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Im Anschluss wäre auch der Gang vor das Oberste Gericht denkbar. Auf die Gerichtsentscheidung angesprochen, zeigte sich Trump unbeirrt. Er wolle unabhängig von der Justiz weiterhin seine Zollpolitik verfolgen, sagte er.

Vor den Zöllen ist nach den Zöllen

Kurz vor der Bekanntgabe der jüngsten Gerichtsentscheidung hatte der US-Präsident die EU gedrängt, den EU-US-Zolldeal endlich umzusetzen. Sollte dies nicht bis zum 250. Geburtstag der USA, also bis zum 4. Juli, geschehen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Mitte August 2025 hatten Trump und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, in einem Rahmenabkommen eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA vereinbart. Dieser Satz sollte auch für europäische Autos und Autoteile gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern. In der EU laufen derzeit noch Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedsländern, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde noch keine Einigung erzielt.

Quellen: n-tv

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