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Bayern: Berufstätige Mütter dominieren weiterhin bei der Betreuung kranker Kinder

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage von Müttern in Anspruch genommen werden. Der Bericht beleuchtet die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien und ruft dazu auf, den Anspruch auf Betreuung auch von Vätern häufiger zu nutzen.

Bayern: Berufstätige Mütter dominieren weiterhin bei der Betreuung kranker Kinder
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Wenn kranke Kinder zu Hause betreut werden müssen, sind es nach wie vor überwiegend berufstätige Mütter, die diese Aufgabe übernehmen. Dies geht aus einer Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hervor, die zeigt, dass im Jahr 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern in Anspruch genommen wurden.

Der Anteil der Väter lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während er in Sachsen mit fast 31 Prozent am höchsten war.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die Tatsache, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen werden, die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien verdeutlicht. Sie äußerte den Wunsch, dass Eltern die Freiheit haben sollten, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, und wünschte sich, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“, auf den sie auch beim Frauen-Generalstreik aufmerksam machen.

Kasse übernimmt Verdienstausfall

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Insgesamt beantragten im Jahr 2025 laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Durchschnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kita-Kinder erkältet.


Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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