Die Diskussion um steigende Kosten im Luftverkehr wird durch die jüngste Entscheidung von Lufthansa neu entfacht. Die Fluggesellschaft hat eine Regelung erlassen, die es Passagieren erschwert, nach dem Check-in ihren Sitzplatz ohne zusätzliche Gebühren zu tauschen. Diese Maßnahme, die bisher nur für Kurz- und Mittelstreckenflüge galt, wird nun auch auf Langstreckenflüge ausgeweitet.
Lufthansa wurde traditionell als eine komfortable Alternative zu Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Easyjet betrachtet, da die Ticketpreise oft Mahlzeiten, Freigepäck und andere Annehmlichkeiten beinhalteten. Diese Unterschiede verschwinden jedoch zunehmend, da immer mehr Zusatzleistungen kostenpflichtig werden.
Bereits seit Jahren verlangen Billigflieger von ihren Passagieren eine Gebühr für die Auswahl eines bestimmten Sitzplatzes. Wer darauf verzichtet, erhält beim Check-in automatisch einen zugewiesenen Platz. Lufthansa orientiert sich nun an diesem Modell und hat in ihren Beförderungsbedingungen verankert, dass Änderungen an einem zugewiesenen oder gewählten Sitzplatz gemäß Tarif mit Kosten verbunden sein können.
Vielreisende haben bislang oft bis zum Check-in gewartet, um einen attraktiveren Sitzplatz aus den verfügbaren Optionen zu wählen. Diese neue Regelung betrifft nun auch Langstreckentarife.
Ein Unternehmenssprecher bestätigte, dass Passagiere, die beim Check-in einen kostenlosen Platz zugewiesen bekommen und diesen gegen einen anderen verfügbaren Platz tauschen möchten, künftig eine Gebühr zahlen müssen. Diese Regelung tritt ab dem 1. Juli 2026 für alle Airlines der Lufthansa Group auf Langstreckenflügen in Kraft. Dazu gehören nicht nur Lufthansa, sondern auch Austrian Airlines, Swiss, Brussels Airlines und Discover Airlines.
Die neuen Gebühren betreffen ausgewählte Economy- und Premium-Economy-Tarife. Lufthansa hat jedoch keine einheitlichen Preise für diese Gebühren veröffentlicht. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Strecke, Abflugort und Buchungszeitpunkt. Passagiere erfahren den genauen Preis erst während des Online-Check-ins. Ausnahmen gelten unter anderem für Flex-Tarife sowie bestimmte Statuskunden.
Quellen: Bild, Focus
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