Die Einführung einer Paketsteuer in Österreich sorgt für erhebliche Diskussionen. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Online-Käufer mit einer zusätzlichen Gebühr rechnen, die insbesondere große Versandunternehmen betrifft.
Zusätzliche Kosten für Online-Shopping
Österreichische Verbraucher müssen seit Anfang Oktober tiefer in die Tasche greifen. Bei Bestellungen im Internet erheben namhafte Anbieter wie Amazon, Zalando, Temu, Ikea, Otto, Shein, AliExpress, Apple und MediaMarkt eine neue Gebühr von 2,40 Euro pro Bestellung. Diese Steuer gilt ausschließlich für Unternehmen, deren jährlicher Umsatz im österreichischen Versandhandel mehr als 100 Millionen Euro beträgt, was schätzungsweise 14 bis 16 große Plattformen betrifft.
Details zur neuen Abgabe
Wichtig für die Käufer ist, dass die Gebühr einmalig pro Bestellung anfällt, unabhängig davon, wie viele Artikel in einer Lieferung enthalten sind. Auch wenn die Waren in mehreren Sendungen ankommen, bleibt die Abgabe konstant. Das Finanzministerium in Österreich rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 280 Millionen Euro aus dieser Steuer. Diese Mittel sollen unter anderem zur Finanzierung der Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel verwendet werden. Verbraucher berichten bereits von erhöhten Preisen, wie etwa einer Preiserhöhung von 6 Euro auf 8,40 Euro für ein Haaröl bei Amazon.
Ausnahmen von der Paketsteuer
Die Steuer betrifft jedoch nicht jede Online-Bestellung. Privatverkäufe über Plattformen wie Vinted oder Willhaben sind von der Abgabe ausgenommen. Auch Lieferungen von Lebensmitteln sowie der Versand von Zeitungen und Zeitschriften bleiben steuerfrei. Zudem entfällt die Paketsteuer, wenn Kunden ihre Bestellung online aufgeben und die Ware im Geschäft abholen.
Händler wehren sich gegen die Regelung
Die Reaktionen der Händler auf die neue Abgabe sind stark ausgeprägt. Unternehmen wie Otto Österreich und Zalando haben angekündigt, die Paketsteuer bei vollständigen und rechtzeitigen Retouren zurückzuerstatten. Gleichzeitig laufen bereits rechtliche Schritte gegen diese Regelung; Zalando hat eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, und weitere Händler könnten folgen.
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.