Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Energiepreise in Deutschland haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen den Energiedienstleister ExtraEnergie eingereicht. ExtraEnergie, das unter verschiedenen Namen wie ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie agiert, sieht sich Vorwürfen gegenüber, die Preise für seine Bestandskunden in der Energiekrise im Sommer 2022 erheblich erhöht zu haben.
Preiserhöhungen während der Energiekrise
Die Preisanpassungen durch ExtraEnergie waren teilweise über 200 Prozent, trotz bestehender Verträge. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands haben diese Erhöhungen bei einigen Kunden zu finanziellen Schäden im fünfstelligen Bereich geführt. Der Verband bezeichnet die Preiserhöhungen als rechtswidrig und hat daher eine Musterfeststellungsklage eingereicht, die es ermöglicht, dass alle betroffenen Kunden an der Klage teilnehmen können.
Teilnahme an der Klage bis Montag möglich
Die Möglichkeit zur Teilnahme an der Klage besteht bis kommenden Montag. Betroffene müssen sich lediglich in ein entsprechendes Klageregister eintragen, was online und kostenfrei über die Webseite des Bundesamtes für Justiz möglich ist. Für die Eintragung sind grundlegende Informationen erforderlich, einschließlich des Grundes für den Anspruch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dafür nützliche Textbausteine bereit, die im sogenannten Klage-Check zu finden sind.
Ausblick auf das Urteil
Das Oberlandesgericht Hamm wird voraussichtlich Anfang Oktober sein Urteil verkünden. Falls die Verbraucherschützer Recht bekommen, könnten die betroffenen Verbraucher ihre individuellen Schäden bei ExtraEnergie geltend machen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlt wurden. Eine sofortige Einforderung ist jedoch erst nach Rechtskraft des Urteils möglich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird dann weitere Schritte und Empfehlungen für die Betroffenen bereitstellen.
„Wir setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein und fordern Gerechtigkeit für die Betroffenen“, erklärte ein Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Die Verbraucher können nur dann ihre Ansprüche geltend machen, wenn sie sich im Klageregister eingetragen haben.
Quellen: tagesschau