Ein junger Drogendealer versuchte, seine Strafe zu reduzieren, indem er vor der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein, unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bartschmid, ein Geständnis ablegte. Am zweiten Tag des Prozesses führte der 20-Jährige zu einem bislang unbekannten Bunker im Wald, in dem sich 1,5 Kilogramm eines Kokain-Gemisches befanden. Aufgrund dieser Kooperation wurde er zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, die mehrere Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz umfasste, darunter das »bewaffnete Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge«.
Der Fall nahm seinen Anfang durch ein Missverständnis: Im November 2024 wurde eine Sendung mit 200 Gramm Marihuana fälschlicherweise in einem anderen Fach einer Packstation in Töging abgelegt. Der rechtmäßige Besitzer informierte daraufhin die Polizei, die daraufhin den 20-Jährigen aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Mühldorf ins Visier nahm.
Die Anklage, die von Staatsanwalt Nils Wewer vorgebracht wurde, umfasste insgesamt fünf Tatkomplexe mit bis zu elf Einzelfällen, die ab Ende Mai 2024 stattfanden.
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Quellen: Traunsteiner Tagblatt
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