Traunstein – Ein Freispruch wurde für einen 39-jährigen Kellner erwirkt, was zu einer finanziellen Belastung der Staatskasse führte. Damit fand ein zwei-tägiges Verfahren vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer sein Ende. Der Mann war beschuldigt worden, eine 27-jährige Kollegin in einem Traunsteiner Lokal sexuell belästigt zu haben.
Der Vorwurf besagte, dass der Kellner der Zeugin im Keller des Lokals einen Zungenkuss aufgedrängt und sie begrapscht haben soll. Der 39-Jährige, der ein strafrechtlich einwandfreies Vorleben aufweist, war neu im Mitarbeiterteam. Er gab an, er habe sich gut mit allen, einschließlich der 27-Jährigen, verstanden. Seiner Aussage nach habe nicht er sie, sondern sie ihn geküsst. Zudem wies er darauf hin, dass er verheiratet sei und das nicht gewollt habe.
Die angebliche Geschädigte zeigte sich während ihrer Aussage vor dem Gericht weiterhin sehr betroffen.
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