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Aktuell: Keine Steuerbefreiung für Hundehalter

Hunde gelten vielerorts als treue Begleiter des Menschen. Wer in Traunstein einen Hund hält, ist grundsätzlich zur Entrichtung einer kommunalen Abgabe verpflichtet. Dies bestätigte sich…

Aktuell: Keine Steuerbefreiung für Hundehalter

Hunde gelten vielerorts als treue Begleiter des Menschen. Wer in Traunstein einen Hund hält, ist grundsätzlich zur Entrichtung einer kommunalen Abgabe verpflichtet. Dies bestätigte sich jüngst im Stadtrat von Traunstein, wo eine Initiative zur Befreiung von der Hundesteuer keine Mehrheit erlangte.

Stadtrat lehnt Hundesteuer-Befreiung ab

Ein Antrag der CSU-Fraktion, der eine Steuerbefreiung für Besitzer von Hundeführerscheinen vorsah, fand im Traunsteiner Stadtrat keine Zustimmung. Das Votum endete mit einem Ergebnis von 14:14 Stimmen, was gemäß den Geschäftsordnungsregeln einer Ablehnung gleichkam. Somit wurde der Antrag als nicht angenommen gewertet und die Möglichkeit einer Steuerbefreiung für diesen Personenkreis vorerst ausgeschlossen.

Im Anschluss an diese Entscheidung verabschiedete das Gremium eine neue Hundesteuersatzung einstimmig. Diese Satzung, die ab sofort in Kraft tritt, enthält keine derartigen Befreiungen. Die Regelung betrifft alle Hundehalter in Traunstein, deren Vierbeiner älter als vier Monate sind.

Unveränderte Steuersätze für Hundehalter

Die kürzlich vom Stadtrat genehmigte Neufassung der Hundesteuersatzung bringt hinsichtlich der Abgabenhöhen praktisch keine Änderungen mit sich. Die jährlichen Steuersätze bleiben unverändert und gestalten sich wie folgt:

  • Für den ersten Hund beträgt die Abgabe weiterhin 100 Euro.
  • Für den zweiten Hund sind 120 Euro zu entrichten.
  • Jeder weitere Hund wird mit einem Betrag von 150 Euro pro Jahr veranschlagt.

Bestimmte Ausnahmeregelungen sind jedoch weiterhin gültig.

Bildquelle: Shutterstock

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