Eine 46-jährige Frau, die Bürgergeld bezieht und an einer Alkoholkrankheit leidet, beging in stark alkoholisiertem Zustand in Traunstein mehrfach Straftaten. Diese Vorfälle ereigneten sich an drei verschiedenen Tagen.
Vor dem Amtsgericht Traunstein, unter der Leitung von Amtsgerichtsdirektor Markus Kring, erklärte die Angeklagte, dass sie sich an die Geschehnisse nicht erinnern könne. Sie räumte jedoch ein, dass die Aussagen der Zeugen möglicherweise zutreffend seien. Das Gericht berücksichtigte zudem eine Vorstrafe aus dem November 2025 und verhängte eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine der Auflagen für die Bewährung ist, dass die Frau so schnell wie möglich eine stationäre Therapie in Anspruch nimmt.
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