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Aussagetüchtigkeit der Hauptzeugin im Fall Traunsteiner Landgerichtspräsidenten im Fokus

Im Verfahren gegen den ehemaligen Landgerichtspräsidenten wird die Aussagetüchtigkeit der Hauptzeugin S. diskutiert. Dr. Irene Bier-Weiß, von der Verteidigung geladen, kommt zu dem Schluss, dass S. an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die nicht durch den Angeklagten verur…

Aussagetüchtigkeit der Hauptzeugin im Fall Traunsteiner Landgerichtspräsidenten im Fokus
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Dr. Irene Bier-Weiß aus Unterwössen trat zweieinhalb Stunden lang als Zeugin auf. Sie war über 30 Jahre lang als Landgerichtsärztin in Traunstein tätig und wurde von der Verteidigung geladen. (Foto: Kas)

Verhandlung im Fall des ehemaligen Landgerichtspräsidenten

Im Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Traunstein, der sich wegen sexueller Belästigung seiner Mitarbeiterin S. vor dem Landgericht München verantworten muss, stand am siebten Verhandlungstag die Aussagefähigkeit der Hauptbelastungszeugin im Mittelpunkt. Dr. Irene Bier-Weiß, die von der Verteidigung als Zeugin benannt wurde, kam zu einem abweichenden Ergebnis im Vergleich zu Gutachter Dr. Jürgen Reiss, der ein umfassendes Gutachten über die Gerichtsmitarbeiterin erstellt hatte.

„S. leidet tatsächlich an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, wobei der Angeklagte nicht dafür verantwortlich ist“,

erklärte die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie.

Erfahrungen und Einschätzungen der Zeugin

Während ihrer zweieinhalbstündigen Aussage erläuterte Bier-Weiß, dass sie über drei Jahrzehnte als Landgerichtsärztin in Traunstein tätig war und jährlich bis zu 300 Gutachten anfertigte. Im Juni 2023 suchte der Angeklagte sie auf, nachdem sie viele Jahre keinen Kontakt mehr hatten. Er sei stark belastet gewesen und habe von seinen massiven psychischen Belastungen berichtet.

Bildquelle: Shutterstock

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