In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Teisendorf wurde erneut das Thema der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder behandelt. Diesmal rückte die Betreuung während der Ferien in den Fokus, die die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen stellt. Eine Option, die derzeit intensiv diskutiert wird, ist die interkommunale Ferienbetreuung, die eine Kooperation mehrerer Gemeinden umfasst. Der Gesetzgeber macht ausdrücklich auf diese Möglichkeit aufmerksam.
Ab dem kommenden Schuljahr wird der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Zunächst betrifft dieser Anspruch die erste Klassenstufe und wird in den folgenden Jahren schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Die Kommunen sind verpflichtet, die Betreuung an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden anzubieten. Maximale 20 Schließtage pro Jahr sind zulässig. Während der Schulzeit ist eine Regelung notwendig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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