Verurteilung eines ehemaligen Bundespolizisten wegen Vergewaltigung
Das Schöffengericht in Traunstein hat einen ehemaligen Bundespolizisten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Vorfall ereignete sich während einer privaten Tour von acht Bundespolizisten aus München zu einem Biathlon-Wochenende Anfang 2024 in Ruhpolding. Der 37-jährige Gruppenleiter soll eine schlafende Kollegin im Alter von 26 Jahren im Hotel vergewaltigt haben.
Das Gericht, unter dem Vorsitz von Richterin Barbara Dallmayer, entschied, dass die Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss der Angeklagte, der im Raum Landshut lebt, neben den Verfahrenskosten auch die Kosten der Nebenklägerin übernehmen.
Seit Mitte Juni hatte der Angeklagte geschwiegen. Seine Verteidiger, Sarah Stolle und Dr. Alexander Betz aus München, versuchten an fünf Verhandlungstagen, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage zu stellen. Die Gruppe, die alle vom Flughafen München stammte, hatte am 11. Januar 2024 tagsüber an einer Biathlon-Veranstaltung in Ruhpolding teilgenommen und danach mehrere Lokale besucht.
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Quellen: Traunsteiner Tagblatt, PNP, taz
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