Eine Frau, die im Jahr 2022 über eine Dating-Plattform mit einem 28-jährigen Mann aus Trostberg in Kontakt trat, wollte nach kurzer Zeit keinen weiteren Kontakt mehr. Trotz einer Verurteilung wegen Nachstellung Ende September setzte der Mann sein Verhalten fort. Das Amtsgericht Traunstein, unter der Leitung von Amtsgerichtsdirektor Markus Kring, verhängte nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung wegen erneuter Nachstellung.
Im Spätsommer 2022 fand das erste Treffen zwischen den beiden statt. Nach fünf gemeinsamen Begegnungen wies die Frau weitere Kontakte zurück. Fast zwei Jahre später wurde der 28-Jährige jedoch aufdringlich, versuchte mehrmals, sie zu unterschiedlichen Tageszeiten zu besuchen, und sendete ihr nahezu 800 Nachrichten über verschiedene Messenger-Dienste. Auf keine seiner Nachrichten erhielt er eine Antwort. Die Frau fühlte sich durch sein Verhalten bedroht und hatte Angst, ihm zu begegnen, weshalb sie ihr Zuhause kaum noch verließ.
Quellen: Traunsteiner Tagblatt
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