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Genehmigung erteilt: Strenge Auflagen für Brunnenbetrieb in Grabenstätt

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Staudach-Egerndach wurde der Fortbetrieb von zwei Brunnen, die sich im Gemeindegebiet befinden, genehmigt. Dies geht aus einem Bericht…

Genehmigung erteilt: Strenge Auflagen für Brunnenbetrieb in Grabenstätt

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Staudach-Egerndach wurde der Fortbetrieb von zwei Brunnen, die sich im Gemeindegebiet befinden, genehmigt. Dies geht aus einem Bericht hervor.

Grabenstätt – Bei der letzten Ratssitzung stand das Thema Wasser im Fokus. Der Gemeinderat erörterte einen Wasserrechtsantrag der Adelholzener Alpenquellen GmbH, der das Fördern von Grundwasser aus mehreren Brunnen auf den Gemeindegebieten von Bergen und Staudach-Egerndach betrifft, an die die Gemeinde Grabenstätt im Süden angrenzt.

Hintergrundinformationen

Die Adelholzener Alpenquellen GmbH hat eine eingeschränkte wasserrechtliche Genehmigung gemäß dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Fortbetrieb der Brunnen A1 bis A5 sowie für den neuen Brunnen A6 beantragt. Im Rahmen dieser Anfrage wurde ein formelles wasserrechtliches Verfahren mit öffentlicher Beteiligung initiiert.

Das Vorhaben wirft sowohl direkte als auch indirekte Fragen auf, die im Zuge des Verfahrens behandelt werden müssen und welche auf das künftige Wassermanagement in der Region Einfluss haben könnten.

Bildquelle: Bildquelle: Maurits Bausenhart auf Unsplash

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