Taching am See – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde das Thema ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder an die Tagesordnung gesetzt. Ab August wird bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft treten, zunächst für Erstklässler und schrittweise bis 2029 für alle vier Jahrgangsstufen.
Dieser Anspruch umfasst eine Betreuung von fünf Tagen pro Woche mit täglich acht Stunden und maximal 20 Schließtagen pro Jahr. Während der Schulzeit betrifft dies die Zeit nach dem Unterricht, die von den Grundschulen organisiert wird. Die Ferienbetreuung wird hingegen als außerschulische Veranstaltung betrachtet. Der Gesetzgeber betont hierbei die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit, die noch weiter untersucht werden muss, um die konkrete Umsetzung zu klären.
Wie und wo genau die Ferienbetreuung ab dem nächsten Schuljahr stattfinden wird, muss sich noch zeigen. Die Verwaltung ist beauftragt, die Planungen voranzutreiben.
Bildquelle: Shutterstock