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Tödlicher Sturz in Tiefgarage während Veranstaltung in Obing

Ein 24-Jähriger starb bei einer Veranstaltung in einer Tiefgarage, nachdem er von einer ungesicherten Mauer fiel. Der Geschäftsführer der Firma muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, da er keine Absturzsicherung angebracht hatte.

Tödlicher Sturz in Tiefgarage während Veranstaltung in Obing
Shutterstock

Ein 24-jähriger Mann verstarb am 29. März 2025 während einer Veranstaltung des Katholischen Burschenvereins Obing. In den frühen Morgenstunden stürzte er aus einer Höhe von 3,3 Metern von einer Mauer in einer Tiefgarage auf den Betonboden. Eine Frau fand die Leiche des Verstorbenen gegen 7 Uhr. Der Geschäftsführer, 50 Jahre alt, der die Halle vermietete, in der die Feier mit etwa 2000 Gästen stattfand, sieht sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Traunstein konfrontiert.

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Der Angeklagte, unterstützt von seiner Verteidigerin Regina Rick aus München, hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Oberstaatsanwalt Martin Unterreiner wirft dem 50-Jährigen vor, im Rahmen von Umbaumaßnahmen an der Tiefgaragenabfahrt neben seinem Wohnhaus an einer unbeleuchteten Kante keine erforderliche Absturzsicherung, wie etwa ein Geländer, installiert zu haben. Dies wird als pflichtwidrig angesehen.


Quellen: Traunsteiner Tagblatt

Bildquelle: Shutterstock

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