Ein 41-jähriger Mann aus Übersee wurde von der Sechsten Strafkammer des Landgerichts Traunstein zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe resultiert aus dem Handel mit Kokain und Cannabis in nicht unerheblichem Umfang.
Der Angeklagte konnte jedoch in Bezug auf einen Teil der Anklagepunkte einen Freispruch erreichen. Die Staatsanwältin Karin Hahn hatte ursprünglich eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten gefordert, basierend auf der Aussage eines Belastungszeugen. Das Gericht entschied jedoch anders und berücksichtigte diese Aussage nicht in der Urteilsfindung.
Die Verteidigerinnen Julia Weinmann und Ricarda Lang aus München plädierten für eine Strafe, die im Bereich einer Bewährungsstrafe liegen sollte. Das Urteil spiegelt die abweichende Bewertung der Beweise durch das Gericht wider.
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