Die Gemeindeverwaltung von Nußdorf hat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer im Jahr 2026 unverändert zu belassen. Dies bedeutet, dass die Grundsteuer weiterhin bei 265 vom Hundert und die Gewerbesteuer bei 330 Prozent bleibt.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vorbereitung der Haushaltssatzung für 2026 über die Satzungen abgestimmt. Während sechs Ratsmitglieder für eine Absenkung der Hebesätze auf unter 265 Prozent stimmten, sprachen sich sieben der 13 anwesenden Gemeinderäte für eine moderate Erhöhung oder zumindest für die Beibehaltung des aktuellen Grundsteuer-Hebesatzes aus.
Bürgermeister Toni Wimmer eröffnete die Diskussion über die Festlegung der Hebesätze, wobei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzen der Gemeinde eine entscheidende Rolle spielen.
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