Der Gemeinderat von Grabenstätt hat eine Anpassung der Entschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer beschlossen. Diese Änderung betrifft das sogenannte Zehr- und Erfrischungsgeld, das den Helfern während der kommenden Kommunalwahlen gezahlt wird. Trotz drei Gegenstimmen wurde eine signifikante Erhöhung der Entschädigungssätze genehmigt.
Die neuen Sätze sehen vor, dass die Entschädigungen für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen an Wahltagen von 60 Euro auf 80 Euro steigen. Für diese Mitglieder an Stichwahltagen erhöht sich das Entgelt von 50 Euro auf 60 Euro. Bei Sitzungen außerhalb der Wahltage wird die Entschädigung für Mitglieder und Mithelfer von 30 Euro auf 40 Euro angehoben. Auch für beigezogene Hilfskräfte am Wahltag gibt es Anpassungen.
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