Unterwössen – In der letzten Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr wurden einstimmig zwei Verordnungen zum Sonntagsverkauf für das Jahr 2026 beschlossen. Verwaltungsleiter Thomas Müllinger gab einen Überblick über die Thematik, die durch eine veränderte Rechtslage neu aufgestellt wurde.
Bayern hat das Bundesgesetz über den Ladenschluss von 1956 durch ein neues Ladenschlussgesetz ersetzt. Das Ziel besteht darin, das Ladenschlussrecht zu modernisieren und zu vereinfachen, so der Verwaltungsleiter. Die erste Verordnung regelt den Sonntagsverkauf im Luftkurort Unterwössen. Verkaufsstellen in der Ortsmitte dürfen im Jahr 2026 an bestimmten Sonn- und Feiertagen Tourismusbedarf anbieten.
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